Geldauflagen/Bußgelder: Informationen für Zuweiser
Kinder Afrikas e.V. erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Bereits seit 2010 unterstützen uns Staatsanwaltschaften und Gerichte durch ihre Zuweisungen.
Zweckungebundene Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen nachhaltig dazu bei, die Arbeit von Kinder Afrikas e.V. zu sichern.
Transparente Geldauflagenverwaltung
Gemeinnützigkeit | Kinder Afrikas e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, zuletzt mit Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften München, Bescheid vom 05.11.2009. |
Verwendung der Gelder | Kinder Afrikas e.V. verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. Hauptzweck des Vereins ist die uneigennützige Unterstützung und Förderung von Kindern in Afrika. |
Mitteilung einer Satzungsänderung | Kinder Afrikas e.V. teilt Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit des Vereins betreffen, unverzüglich mit. |
Rechenschaftsbericht | Kinder Afrikas e.V. legt auf Anforderung über Höhe und konkrete Verwendung der zugeflossenen Geldauflagen Rechenschaft ab. |
Mitteilungspflicht | Kinder Afrikas e.V. informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet. |
Transparente Kontoführung | Kinder Afrikas e.V. führt ein separates Geldauflagenkonto. |
Datenschutzgarantie | Geldauflagen sind Vertrauenssache. Kinder Afrikas e.V. garantiert Ihnen stets eine zeitnahe Geldauflagenverwaltung, die den Vorschriften des Datenschutzes entspricht. |
separate Bankverbindung | Konto-Nr. 400 877 069, BLZ 701 900 00, Münchner Bank eG |
Bitte unterstützen Sie die Arbeit von Kinder Afrikas e.V. durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern!
Wir bedanken uns für Ihr Interesse, das Sie bereits jetzt unserem Anliegen entgegen gebracht haben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und weiterführende Auskünfte gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner ist Richard Pöschl
E-Mail: poeschl@kinder-afrikas.de, Tel.: 089 - 18 921 666
Information für Zahlungspflichtige
Sie haben von einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, an Kinder Afrikas e.V. eine Zahlung zu leisten? Dann möchten wir Sie bitten, ausschließlich die folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden:
Konto-Nr: 400 877 069
BLZ: 701 900 00
Münchner Bank eG
Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur dann können wir gewährleisten, die zuständige Behörde über den Zahlungseingang zu informieren.
Eine Spendenbescheinigung können wir nicht ausstellen. Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage gelten nach dem deutschen Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
Bei Rückfragen zu Ihrer Zahlungsfrist oder dem Wunsch nach Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns leider nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Material-Bestellung
Möchten Sie Adressaufkleber oder anderes Geldauflagenmaterialien von Kinder Afrikas e.V. anfordern? Dann nutzen Sie am besten unser Kontaktformular oder wenden sich an den oben angegebenen Ansprechpartner.